FEDERATION CYNOLOGIQUE INTERNATIONALE (AISBL)
SECRETARIAT GENERAL: 13, Place Albert 1er B – 6530 Thuin (Belgique)
20. 05. 1997 / DE
FCI - Standard Nr. 249
PERRO DOGO MALLORQUIN, CA DE BOU
(Mallorca Dogge)
ÜBERSETZUNG : Dr.J.-M. Paschoud und Frau R.Binder /
Offizielle Originalsprache (ES).
URSPRUNG : Spanien.
DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN
OFFIZIELLEN STANDARDS : 11. 12. 1996.
VERWENDUNG : Wach- und Schutzhund.
KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 2 Pinscher und Schnauzer-
Molossoide-Schweizer
Sennenhunde.
Sektion 2.1 Molosser, doggenartige
Hunde.
Ohne Arbeitsprüfung.
ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD: Es handelt sich um
einen typischen Molosser von etwas verlängerter Gestalt, kräftig und
mächtig, von mittlerer Gröβe. Der Geschlechtsunterschied ist beim
Schädel, dessen Umfang beim Rüden grösser ist als bei der Hündin,
ausgesprochen.
VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN): Bei ruhiger
Charaktergrundlage kann er sich unter Umständen auch mutig und
tapfer verhalten; er ist mit den Menschen umgänglich und seinem
Meister treu und anhänglich. Als Wach- und Schutzhund ist er
unübertrefflich. In ruhiger Situation ist er vertrauensvoll und
selbstsicher; in der Erregung ist sein Blick durchdringend.
KOPF: Er ist kräftig und massiv.
OBERKOPF :
Schädel: Er ist groβ, breit und fast quadratisch; sein Umfang,
besonders beim Rüden, ist grösser als der am Widerrist gemessene
Brustumfang. Die Stirne ist breit und flach, die Stirnfurche ist
ausgeprägt; von vorne gesehen ist wegen der Form des Schädels das
Hinterhaupt nicht sichtbar. Die oberen Begrenzungslinien von
Schädel und Fang sind fast parallel, leicht konvergent.
Stopp: Von der Seite gesehen ist er ausgesprochen und vorstehend;
von vorne betrachtet ist er nur wahrnehmbar, weil die
Augenbrauenbogen eine deutliche Stirnfurche abzeichnen
GESICHTSSCHÄDEL : Die Kiefermuskeln sind kräftig,
vorstehend, stark entwickelt und reichen bis unter die mittlere
Augengegend; wenn auch einige Falten seitlich über den
Kaumuskeln vorkommen, kann man insgesamt festhalten, dass die
Kopfhaut keine Falten aufweist.
Nasenschwamm: Schwarz und breit; zwischen den Nasenlöchern ist
das Philtrum gut abgezeichnet.
Fang: Beim inneren Augenwinkel angesetzt ist er breit und konisch,
in der Seitenansicht an einen stumpfen Kegel mit breiter Basis
erinnernd; der Nasenrücken ist gerade und leicht ansteigen. Die
Länge des Fangs steht in einem Verhältnis von 1 zu 3 zur Länge des
Schädels.
Lefzen: Die Oberlippe bedeckt die Unterlippe seitlich bis zur Mitte
des Fangs, wo der Mundwinkel erscheint. Die Oberlippe ist eher
straff anliegend, während sich die Unterlippe in ihren mittleren
Anteilen faltet, womit bei geschlossenem Fang die Lippen nicht
auffallend sind. Die durchwegs rote Schleimhaut der Mundhöhle
zeigt ausgesprochene Querillen und die Ränder des Zahnfleisches
sind schwarz pigmentiert.
Kiefer / Zähne: Die Kiefer sind kräftig, die Schneidezähne korrekt
angereiht und die Eckzähne gut abgesetzt; das Gebiss ist vollständig,
die Zähne sind weiβ und stark; der Zahnschluss zeigt einen Vorbiβ;
dieser nicht übertriebene Vorbiβ soll im Maximum einen cm (1 cm)
betragen. Wenn der Fang geschlossen ist, dürfen die Zähne nicht
sichtbar sein.
AUGEN : Groβ, von ovaler Form; die Lidöffnung ist weit, gut
umrissen und leicht schräg; die Farbe soll so dunkel wie möglich
sein und zur Farbe des Haarkleides passen; die Augenschleimhaut ist
nicht sichtbar; von vorne gesehen soll man das Weiss des Auges
nicht sehen. Die Augen sind tief eingesetzt und liegen weit
auseinander.
OHREN: Hoch und seitlich angesetzt, eher klein, mit sichtbarer
innerer Ohrmuschel und in einem Bogen nach hinten gezogen; es
handelt sich um ein sogenanntes Rosenohr. In der Ruhe befindet sich
die Spitze des Ohres unterhalb der Augenlinie.
HALS: Kräftig, dick, in gutem Verhältnis zum Ganzen; am Ansatz
entspricht seine Breite ungefähr dem Durchmesser des Kopfes; gut in
den Widerrist eingefügt. Die Haut ist etwas lose; eine dünne Wamme
ist zulässig.
KÖRPER :
Lenden und Flanken : Kurz relativ schmal, mit einer
ausgesprochenen Wölbung gegen die Kruppe zu.
Kruppe: Sie liegt ungefähr 1 bis 2 cm höher als der Widerrist; sie ist
in einem Winkel von ungefähr 30° zur Horizontalen schräg und ist
etwas schmäler als der Brustkasten.
Brust : Der Rippenkorb ist etwas zylindrisch, tief und reicht bis zu
den Ellenbogen; wegen den weit auseinanderstehenden
Schulterblattkuppen ist die Brust auf der Höhe des Widerristes breit.
Untere Profillinie und Bauch: Der Brustanteil verläuft parallel zum
Boden; die Bauchlinie ist leicht ansteigend und aufgezogen, aber
nicht windhundartig.
RUTE: Tief angesetzt, an ihrem Ansatz dick, sich zum Ende hin
verjüngend. Die Rute reicht bis zum Sprunggelenk und endet in
einer Spitze. In der Ruhe ist sie natürlich hängend; in der Aktion
bildet sie einen leichten Bogen und wird bis zur Höhe der
Rückenlinie angehoben.
GLIEDMASSEN
VORDERHAND :
Schulter: Mässig kurz, leicht schräg, wenig vorstehend.
Oberarm: Gerade und parallel, breit gestellt.
Ellenbogen: Wegen der Breite der Brust abstehend, aber keinesfalls
nach auβen gedreht.
Unterarm: Gut bemuskelt, gerade; starke Knochenstruktur.
Vorderpfoten: Kräftig, mit dicken, eng aneinanderliegenden und
leicht gerundeten Zehen; Ballen leicht pigmentiert.
HINTERHAND :Allgemeines: Bemuskelt, breiter als die Vorderhand.
Oberschenkel: Breit, natürlich gewinkelt.
Hintermittelfuβ: Kurz, gerade, kräftig. Afterkrallen nicht erwünscht.
Hinterpfoten: Kräftig, mit dicken Zehen, welche länger sind als an
der Vorderpfote, jedoch insgesamt eine ovale Form aufweisen; die
Ballen sind vorzugsweise pigmentiert.
GANGWERK: Die typische Gangart dieser Rasse ist der Trab.
HAUT: Sie ist eher dick und gut am Körper anliegend, auβer am
Hals, wo eine leichte Wamme vorkommen kann.
HAARKLEID
Haar : Kurz und beim Anfassen rauh.
Farbe: Gestromt, falbfarben und schwarz, in dieser Reihenfolge
erwünscht; bei den gestromten Hunden werden die dunklen Farbtöne
vorgezogen, bei den falbfarbenen die intensiven. Weiβe Flecken sind
an den Vorderpfoten, an der Brust und am Fang bis zu einem
Maximum von 30% der Fläche zulässig. Auch eine schwarze Maske
ist zulässig.
Einige Beispiele über die Farben des Ca de Bou. Wobei es bei den einzelnen Farben auch noch Unterschiede in den Intesitäten gibt. Zum Beispiel, von sehr hell Falb Farben bis ins Rötliche, oder eine sehr helle, grau anmutende Stromung, bis ins dunkel Braune.
Die Fotos wurden mit freundlicher Genehmigung zur Verfügung gestellt von, Renata Osanna Jasinska.
GRÖSSE UND GEWICHT :
Widerristhöhe : Für Rüden: von 55 bis 58 cm,
Für Hündinnen: von 52 bis 55 cm.
Gewicht:
Bei den Rüden reicht das Gewicht von 35 bis 38 kg,
Bei den Hündinnen von 30 bis 34 kg.
FEHLER: Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss
als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem
Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte und dessen
Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Hundes zu
beachten ist.
SCHWERE FEHLER :
• Hunde, deren Widerristhöhe grösser ist als die Höhe an der
Kruppe.
• Vorbiβ von mehr als 1 cm.
• Scheren- oder Zangengebiss.
• Fehlen von 2 Prämolaren.
• Kein Rosenohr, sondern flache, an den Wange anliegende
Ohren; am Ansatz aufrecht stehende Ohren, wenn auch der
hintere Drittel die Form eines Rosenohres aufweist.
• Rute die ein Bulldog.
• Jede andere am Standard gemessene schwere Fehler.
DISQUALIFIZIERENDE FEHLER:
• Aggressive oder űbermäβig ängstliche Hunde
• Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder
Verhaltensstőrungen aufweisen.
• Rückbiβ.
• Helle oder gelbe Augen.
• Kupierte Ohren oder Rute.
• Weiβe Farbe, die mehr als 30% der Körperfläche einnimmt,
anderswo als an der Vorderhand, der Brust und am Fang.
• Flecken irgendeiner anderen Farbe.
N.B.
• Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden
aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.
• Zur Zucht sollen ausschließlich funktional und klinisch
gesunde, rassetypische Hunde verwendet werden.
Maße für einen mittleren Hund:
• Gewicht 36 kg
• Höhe der Kruppe 58 cm
• Widerristhöhe 56 cm
• Brustumfang 78 cm
• Kopfumfang 59,5 cm
• Länge Hinterhaupt bis zum Rutenansatz 73 cm
• Länge Hinterhaupt bis zum Fangende 22 cm
• Länge des Fangs bis zum Stop 8 cm.
FCI-St. Nr. 249 / 20. 05. 1997